Mündliche Abreden

genügen in den meisten Dingen des Mietrechts, aber kommt es zum Streit, hat man ohne Zeugen und Schriftlichkeit schnell Not an Beweisen.

Für Mieter

Wenn sie also als Mieter ihr Bad neu verfliesen oder sonstigen Aufwand treiben, so holen Sie sich dazu besser die schriftliche Erlaubnis ein inklusive der Zusicherung, dass sie die Eigenbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses belassen dürfen, denn ansonsten kann passieren, dass der Vermieter von Ihnen den Rückbau und die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes verlangen darf, was insbesondere bei Verfliesungen sehr teuer sein kann.

Andersherum gilt für Vermieter

Vermieter müssen aufpassen, dass ihr Entgegenkommen während der Mietzeit nicht am Ende des Mietverhältnisses zu Problemen/Abstandszahlungen verpflichtet, denn genehmigte Belassung von Mieteraufwand berechtigen den Mieter auf angemessenen Aufwandsersatz und alle Abreden, die solchen Aufwandsersatz ausschließen, sind NICHTIG.

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